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Aktuelle Information

(Gastaufnahmevertrag)

Der Gastaufnahmevertrag regelt für den Gast(Mieter) und dem Gastgeber (Vermieter) die gegenseitig rechtlichen Verbindlichkeiten, eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Reservierung der Ferienwohnung. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis vom Gast und Gastgeber abgeschlossen und gelöst werden.

Daraus ergeben sich nachfolgende Rechte und Pflichten!

1.   Buchungsbestätigung

Der Gastaufnahmevertrag für die Ferienwohnung kommt durch Absenden eines ausgefüllten Kontaktformulars durch den Gast, oder durch telefonische Reservierung - wenn eine Zusage durch den Gastgeber aus zeitlichen Gründen anderweitig nichtmehr möglich war - zustande.

Der Gastaufnahmevertrag ist mit dem Zugang der Buchungsbestätigung - duch den Gastgeber - per E-mail, Brief, Fax oder Telefon, sowie nach erfolgter Anzahlung (AGB, Pkt. 2) verbindlich.

2.   Anzahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises kann vom Vermieter gefordert werden und ist innerhalb von 14 Tagen, nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung - vom Gastgeber - zu überweisen. Wird in der Buchungsbestätigung keine Anzahlung gefordert, sowie bei kurzfristiger Buchung, dann hat der Gast den Gesamtbetrag bei der Anmeldung - am Anreisetag - zu entrichten.

Bei einer Vertragsdauer von mehr als 4 Wochen besteht monatliche Zahlungspflicht.

Die Ferienwohnung wird nur bis zum Tag der Überweisungsfälligkeit der geforderten Anzahlung reserviert. Geht die Zahlung nicht termingerecht ein, besteht für den Gast kein Anspruch mehr für die Ferienwohnung. Diese kann dann durch den Gastgeber - auf Nachfragen - weiter vermittelt werden.

3.   Aufenthalt

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

Eine Nutzung der Ferienwohnung ist nur für die bestätigte Personenzahl gestattet. Eine vorübergehende Nutzung über die angegebene Personenzahl muß bei der Buchung angemeldet und vom Gastgeber bestätigt werden. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast ist bei freier Kapazität nach Absprache möglich.

4.   Stornierung

Eine Stornierung der vorgenommenen Buchung hat durch den Gast schriftlich zu erfolgen.

Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig wieder vermieten läßt, hat der Gastgeber Anspruch entsprechend nachfolgender Staffelung:

Bis 30 Tage vor Antritt der Reise können Sie kostenlos stornieren.

Bei einer Stornierung innerhalb der 30 Tage vor der Anreise fallen für Sie Kosten an:

-  bis 14 Tage vor der Nutzung 50% des Mietpreises

-  bis   7 Tage vor der Nutzung  und bei Nichtanreise 80% des Mietpreises.

Bei frühzeitiger Abreise durch den Gast besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

5.   An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zum Bezug zur Verfügung. Sie ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr freizugeben und alle ausgehändigte Gegenstände z.B Schlüssel u.a. sind dem Vermieter zu übergeben.

6.   Haftung

Der Gast haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung elektronischer und technischer Anlagen/Geräte und Einrichtunmgsgegenstände. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Der Gastgeber haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienwohnung für den Gast.

Eine Haftung für eventuelle Störungen und Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung, einschließlich aus Ereignissen und Folgen höherer Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Pirna